Immendingen – Die Erschließung des Wohnbaugebiets „Hinterwieden II“ ist schon seit Jahren beendet. Ein erster Investor legte bereits fertige Pläne für zehn dreieinhalbgeschossige Mehrfamilienhäuser mit 155 Wohnungen und einer Tiefgarage vor. Seit vergangenem Jahr gibt es nun einen neuen Bauträger, der noch 99 Wohnungen realisieren will, von denen zunächst lediglich 44 in vier Wohnblöcken entstehen sollen. Statt der Tiefgarage sind nun ein Parkdeck und überirdische Parkplätze vorgesehen. Bei der neuen Bebauungsplanung macht die Gemeinde nun Druck und setzt Fristen für die Realisierung des Projekts.

Schon vor der Entscheidung über den neu zugeschnittenen Bebauungsplan „Hinterwieden II – erste Änderung“ hat der Gemeinderat am Montag die Modalitäten eines sogenannten Durchführungsvertrags festgelegt, der mit dem neuen Investor abgeschlossen werden soll. Darin sind auch feste Fristen für die Abwicklung der Maßnahme vorgegeben. Wie Planer Jérôme Amiguet erläuterte, müsse der Vorhabenträger bis spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans einen vollständigen Bauantrag einreichen.

Nach Vorliegen der Baugenehmigung habe der Investor weitere sechs Monate Zeit, um mit dem Bau der 44 Wohnungen zu beginnen. Fertiggestellt sein müssen die ersten vier Mehrfamilienhäuser innerhalb von drei Jahren. Start für die Verwirklichung des Wohnbauprojekts ist am nördlichen Rand des Gebiets Hinterwieden II, in Richtung Ippingen. Weiterentwickelt wird das neue Wohnquartier dann in Richtung der vorhandenen Wohnbebauung und des neuen Feuerwehrhauses. In einer zweiten Stufe folgen fünf weitere Wohnblöcke mit 55 Wohnungen.

Im Durchführungsvertrag sind weitere Vorgaben festgelegt. So unter anderem, dass der Investor die Planungskosten für die vier Mehrfamilienhäuser trägt. Die Gemeinde zahlt auch nichts für weitere Erschließungsarbeiten im Innenbereich der Wohnanlage. Werden die Regelungen des Vertrags nicht eingehalten, kann die Gemeinde die neue Bebauungsplanung aufheben. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Bauträger das Projekt an „potenzielle Dritte“ übergibt.

Gemeinderat Gerhard Walter erkundigte sich nach den Erstattungen des Investors für die Planungskosten. Ortsbaumeister Martin Kohler erläuterte: „Die Verfahrenskosten lagen bei 30.000 Euro und wir haben einen großen Teil bereits abgerechnet.“ Der Gemeinderat ermächtigte schließlich Bürgermeister Manuel Stärk, den vom Investor bereits unterzeichneten Vertrag ebenfalls zu unterschreiben.

Das Gremium befasst sich auch damit, den neuen Bebauungsplan formell abzuschließen. So stellte Planer Amiguet die in zwei Etappen ausgelegte Planung und die Einwendungen der Behörden und sonstiger Träger vor, die eingearbeitet oder zur Kenntnis genommen wurden. Danach beschloss der Rat den Bebauungsplan „Hinterwieden II – erste Änderung“ als Satzung. Mit der Veröffentlichung tritt die Planung demnächst in Kraft. Es sei wichtig, dass das Projekt noch in diesem Jahr vorankomme, betonte Gemeinderat Clemens Knoblauch. „Wir haben die Fristen ja nun festgelegt“, so Stärk.