Der Besuch beim Hausarzt reicht nach Unfällen auf dem Arbeitsweg häufig nicht aus. Egal, ob hin oder zurück, der Weg ist von der gesetzlichen Unfallverunsicherung abgesichert. Die kommt nicht nur für die Erstbehandlung, sondern auch für Folgen eines Arbeitsunfalls auf. Doch dabei spielt nicht nur der tatsächliche Arbeitsweg eine Rolle, sondern auch der richtige Arzt.

Was fällt unter Wegeunfälle?

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Sie sind eine besondere Art von Arbeitsunfällen. Jedoch fällt darunter nicht nur der kürzeste Weg zur Arbeit. Arbeitnehmer dürfen die Art des Verkehrsmittels entscheiden oder auch eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke nehmen. Es gibt sogar einige Wegabweichungen, die mitversichert sind.

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Solche Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn Kinder wegen des Berufs in die Kita gebracht werden oder Beschäftigte einen Umweg wegen einer Fahrgemeinschaft zurücklegen. Ersteres gilt sogar vom Homeoffice aus. Ein

Umweg aus privaten Gründen, wie beispielsweise für einen Zwischenstopp bei einem Bäcker, zählt nicht dazu. In dem Fall gilt die Krankenversicherung, die sich von der Unfallversicherung unterscheidet.

Wieso ist die gesetzliche Unfallversicherung wichtig?

Arbeitnehmer können über die gesetzliche Unfallversicherung mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung muss Heilbehandlungen und Maßnahmen zur Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln erbringen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Internetseite beschreibt. Außerdem auch Zahlungen, wie Lohnkosten, Medikamente oder eine Versichertenrente. Zuzahlungen fallen nicht an. Sachschäden übernimmt die Versicherung aber nicht. Unfallverletzte müssen ihren Wegeunfall melden und sich bei einem Durchgangsarzt vorstellen.

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Durchgangsärzte sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallverunsicherung zugelassene Fachärzte. Sie übernehmen die Erstversorgung bei Arbeitsunfällen und entscheiden über die weitere Behandlung der Unfallversicherten. Sie melden die Unfälle bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften. Unfallverletzte müssen sich bei ihrem Arbeitgeber selbstständig melden, auch wenn sie nicht von einem Durchgangsarzt behandelt werden.

Wann müssen Unfallverletzte zum Durchgangsarzt?

Nicht jeder Wegeunfall muss von einem Durchgangsarzt behandelt werden. Unfallverletzte mit kleineren Verletzungen können auch zum eigenen Hausarzt gehen und bei spezifischen Verletzungen kann direkt ein Facharzt aufgesucht werden. Das ist der Fall bei Augenverletzungen, Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen oder Zahnverletzungen.

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Bei schwerwiegenden Verletzungen sollte aber auf jeden Fall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden – wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Tag dauert, notwendige Behandlungen länger als eine Woche andauern oder Heil- und Hilfsmittel verordnet werden müssen. Sollten Folgen eines Unfalls eine Erkrankung auslösen, muss ebenfalls ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Durchgangsärzte im eigenen Umfeld lassen sich über die Berufsgenossenschaften finden.

Wie gilt das bei Arbeitswegen im Homeoffice?

Seit 2021 zählen auch Unfälle im Homeoffice zu Arbeitsunfällen. Was im Homeoffice als Wegeunfall gewertet wird, hängt von der sogenannten objektivierten Handlungstendenz ab. Damit ist gemeint, dass ein Wegeunfall nur bei einer dem Unternehmen dienenden Tätigkeit vorliegt. Bei privaten Tätigkeiten gilt das nicht.