Zuerst wollte die Frau aus einer Gemeinde im westlichen Landkreis Waldshut zwei Polizisten mit Gewalt daran zu hindern, ihren Lebensgefährten festzunehmen. Als sie dafür einen Strafbefehl erhielt, erhob sie gegen diesen Widerspruch und zweifelte auch die Rechtmäßigkeit der Ladung zur angesetzten Hauptverhandlung sowie die Legitimität des Gerichts an. Folgerichtig erschien sie auch nicht zur Verhandlung.

Die Frau wurde in Abwesenheit zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilt

Es half aber alles nichts: Das Amtsgericht Bad Säckingen setzte am Mittwoch den Strafbefehl gegen die 53-Jährige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung in Kraft. Die Frau wurde in Abwesenheit zur Zahlung von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.

Als Polizisten 2023 ihren Lebensgefährten festnehmen wollen, attackiert die Frau die Beamten

2023 wollten zwei Polizeibeamte den Lebensgefährten der 53-Jährigen in deren Wohnung festnehmen. Die Frau stellte sich in der Haustüre den Beamten in den Weg, um sie am Betreten ihrer Wohnung zu hindern und somit die Festnahme ihres Lebensgefährten zu vereiteln. Einem Beamten schlug sie gegen die Brust. Als ihr selbst Handschellen angelegt werden sollten, versuchte sie den zweiten Beamten zu schlagen.

Dieses Verhalten brachte der Frau den erwähnten Strafbefehl ein. Einen solchen Strafbefehl kann die beschuldigte Person akzeptieren oder innerhalb von zwei Wochen dagegen Widerspruch einlegen. Im Falle eines Widerspruchs findet in jedem Falle vor Gericht eine Hauptverhandlung statt. Allen Beteiligten soll diese Verhandlung die Möglichkeit bieten, zur Sache Stellung zu nehmen, ehe das Gericht dann urteilt.

Blick auf die Plätze des Staatsanwaltes (links) und des Richters (Mitte) im großen Saal des Amtsgericht Bad Säckingen. Die Angeklagte ...
Blick auf die Plätze des Staatsanwaltes (links) und des Richters (Mitte) im großen Saal des Amtsgericht Bad Säckingen. Die Angeklagte war zur Verhandlung nicht erschienen. | Bild: Alexander Jaser

Auch die Frau aus Rickenbach legte Widerspruch gegen den Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro ein. Automatisch setzte die Rechtsbehörde daraufhin eine Hauptverhandlung an. Auf ihre schriftliche Ladung zu dieser Verhandlung reagierte die Frau aber mit einer abstrusen Stellungnahme.

Sehr eigenwillig begründet die Frau ihren Einspruch

Sie sprach dem Gericht kurzerhand die Legitimität ab, über ihr Verhalten Recht zu sprechen. Nicht nur sei ihr die Ladung lediglich von einem Postboten zugestellt worden, das Amtsgericht sei gar nicht berechtigt dazu, ihr den Prozess zu machen. Eine Ladung vor Gericht könne höchstens von einer alliierten Kommandantur in Wiesbaden ausgehen.

Der Staatsanwalt beantragt, den Einspruch zu verwerfen

Aufgrund dieser schriftlichen Begründung erschien die Frau am Mittwoch denn auch nicht zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen. Sie wurde dort auch durch keinen Rechtsbeistand vertreten. Für den Ersten Staatsanwalt Michael Besig war die Angeklagte mit ihrer Begründung allerdings nicht entschuldigt. Er beantragte in der daher, das Gericht möge ihren Einspruch gegen den Strafbefehl verwerfen.

Jetzt muss die Frau 90 Tagessätze zahlen

Amtsrichter Jan Meents stimmte diesem Antrag zu, wodurch der Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro durch das Gericht in Kraft gesetzt und die Verhandlung geschlossen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.