Gestiegene Kosten und ein erwartbarer Verlust von über einer halben Million Euro veranlassen die Verwaltung dazu, die Kalkulation für den Friedhof neu aufzustellen. Aber darf die Stadt das überhaupt?

Jedenfalls soll der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung die ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegte Gebührensatzung abbrechen und eine neue Kalkulation für das Jahr 2025 beschließen. Das geht aus den Unterlagen des Technischen Ausschusses hervor.

Dort heißt es, dass sowohl Kostensteigerungen als auch Kostenverschiebungen dazu geführt hätten, dass die aktuell erhobenen Gebührensätze nicht mehr kostendeckend seien.

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Ursprünglich sollte die 2020 beschlossenen Gebührenordnung bis einschließlich 2025 gelten.

Darf die Stadt einfach so neu kalkulieren?

Der Friedhof erziele jedoch bereits jetzt zunehmend negative Ergebnisse. „Im Wirtschaftsplan 2025 wird nach derzeitigem Stand ein Verlust in Höhe von 559.500 Euro erwartet.“ Um einen solchen Verlust zu vermeiden, habe die Verwaltung geprüft, ob eine Neukalkulation schon ab 2025 möglich ist.

Das Ergebnis: „Eine solche Neukalkulation ist rechtlich zulässig, wenn sich während des fünfjährigen Zeitraums zeigt, dass Kosten oder Verteilungsmengen nicht richtig prognostiziert wurden.“ Diese Voraussetzungen sieht die Verwaltung unter den gegebenen Bedingungen als erfüllt an.

So teuer wird es nun

Eine erste grobe Kalkulation habe nun ergeben, dass sich, im Falle einer Neukalkulation, die Bestattungsgebühren und die Gebühren für die Gebäudenutzung (Feierhalle, Aussegnungsraum) deutlich erhöhen würden. Die Verwaltung geht von Kostensteigerungen zwischen 40 und 150 Prozent in diesem Bereich aus.

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Im Bereich der Grabnutzungsgebühren würden sich Veränderungen von minus drei bis plus neun Prozent ergeben.

Mit einer solchen Neukalkulation könnten jährliche Mehreinnahmen von 290.000 Euro erzielt werden, heißt es in der Vorlage. Und: Dennoch würde sich VS mit den neuen Gebühren weiter im Mittelfeld bewegen, verglichen mit anderen Kommunen.