Liebe Abonnenten, liebe Leser,

uns ist wichtig, dass Sie sich über unsere Geschäftsbedingungen bestmöglich informieren können. Wir haben Ihnen deshalb die wesentlichen Aspekte vorab zusammengefasst. Den rechtlich gültigen Text finden Sie dann nachfolgend.

Das Wichtigste in aller Kürze

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Abonnement-Angebote der SÜDKURIER GmbH. Es gelten jeweils die auf das bestellte Abonnement ausgerichteten AGB. Von diesen AGB abweichende Bedingungen und/oder AGB des Kunden erkennt die SÜDKURIER GmbH nicht an, es sei denn, dass diese ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hätte.

Änderungen oder Ergänzungen der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Abonnement der Druckausgabe

Der SÜDKURIER erscheint werktags. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden. Bei jeder Druckausgabe ist SÜDKURIER Web & App, welches unter Punkt 3 näher ausgeführt wird, kostenpflichtig beinhaltet.

2.1 Bestellungen

Abonnementbestellungen für die Druckausgabe sind in Textform oder telefonisch möglich. Die auf der Webseite SÜDKURIER Online dargestellten Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und SÜDKURIER kommt vielmehr zustande, indem der Kunde die von ihm in die Online-Eingabemaske auf der Webseite SÜDKURIER Online im Rahmen des Bestellprozesses eingegebene Bestellung nach Abschluss des Bestellprozesses als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den SÜDKURIER sendet.

Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

2.2 Zustellung

Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (spätestens 4 Tage vorher) bei der SÜDKURIER GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme (frühestens 3 Tage nach Eingang der Bestellung).

Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag, nicht aber auf Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Bestellers für die Vergangenheit ausgeschlossen.

Die Zustellung wird im Auftrag der SÜDKURIER GmbH von der Direkt Kurier Zustell GmbH durchgeführt. Ist die Zustellung in einem Gebiet nicht möglich oder den Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Abonnenten nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Deutsche Post AG.

Der Verlag bietet den Bestellern als Urlaubsservice an, während dieser Zeit die Digitale Zeitung zu lesen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den SÜDKURIER an den Urlaubsort nachzusenden. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Urlaubsnachsendungen außerhalb des Verbreitungsgebiets des SÜDKURIER erfolgen gegen Erstattung einer Nachsendegebühr.

3. Digitale Abonnements

3.1 Abonnementformen

Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Für die Bestellung und Nutzung benötigt der Bezieher eine gültige E-Mail-Adresse und eine Internetverbindung. Der Zugang zum Internet und die dafür anfallenden (Verbindungs-) Kosten sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und vom Kunden zu tragen. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten Benutzername und Passwort.

3.1.1 SÜDKURIER Web & App

SÜDKURIER Web & App stellt ein Abonnement dar, das den unbegrenzten Zugang zu allen Inhalten und Services auf SÜDKURIER Online und weitere Dienste umfasst.

3.1.2 SÜDKURIER Digital

SÜDKURIER Digital ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den Zugriff und die Speicherung der elektronischen Ausgabe der gedruckten Zeitung über das Internet. SÜDKURIER Digital-Neubestellungen beinhalten stets SÜDKURIER Web & App, das unter Punkt 3.1.1 näher ausgeführt wird.

3.1.3 Bundle-Abonnements

Im Rahmen der Bundle-Abonnements verkauft der Verlag und kauft der Kunde ein Abrufgerät in der jeweils bestellten Version. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 24 Monate. Im Bundle enthalten sind grundsätzlich jeweils folgende Bestandteile:

a) Ein SÜDKURIER Digital-Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf von 24 Monaten kann das SÜDKURIER Digital-Abonnement in Textform gekündigt werden.

b) ein Abrufgerät in der jeweils bestellten Modellversion, Abrufgeräte sind mobile Empfangsgeräte für den Empfang und Abruf digitaler Inhalte über WLAN oder UMTS.

Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Abrufgerät bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller im Rahmen der Mindestlaufzeit anfallenden Forderungen Eigentum der SÜDKURIER GmbH. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat die SÜDKURIER GmbH das Recht, das Abrufgerät zurückzunehmen, nachdem die SÜDKURIER GmbH eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern die SÜDKURIER GmbH das Abrufgerät zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die SÜDKURIER GmbH das Abrufgerät pfändet.

Das von der SÜDKURIER GmbH zurückgenommene Abrufgerät darf die SÜDKURIER GmbH verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der SÜDKURIER GmbH schuldet, nachdem die SÜDKURIER GmbH einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

Der Kunde muss das Abrufgerät pfleglich behandeln. Er muss es auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

Bei Pfändungen des Abrufgeräts durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde darauf hinweisen, dass das Abrufgerät im Eigentum der SÜDKURIER GmbH steht und muss die SÜDKURIER GmbH unverzüglich in Textform benachrichtigen, damit die SÜDKURIER GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte der SÜDKURIER GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

3.2 Bestellungen

Mit der Anmeldung als Abonnent eines digitalen Angebotes entsteht ein Nutzungsvertrag mit der SÜDKURIER GmbH. Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Anschließend erhält der Benutzer einen Zugang auf das im Zuge der Anmeldung ausgewählte digitale Abonnement.

Die auf der Webseite SÜDKURIER Online dargestellten Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und der SÜDKURIER GmbH kommt vielmehr zustande, indem der Kunde die von ihm in die Online-Eingabemaske auf der Webseite SÜDKURIER Online im Rahmen des Bestellprozesses eingegebene Bestellung nach Abschluss des Bestellprozesses als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an die SÜDKURIER GmbH sendet.

Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Bereitstellung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Bereitstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Die SÜDKURIER GmbH verschickt nach dem Erhalt der Bestellung des Kunden und bei Verfügbarkeit der bestellten Ware/n (vgl. Ziff. 3.2) an diesen eine Auftragsbestätigung inkl. AGB; die Auftragsbestätigung und damit auch der Vertragsschluss stehen im Falle einer Bundle-Bestellung unter dem Vorbehalt einer positiv ausfallenden Prüfung der Bonität des Kunden. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, wird unverzüglich die Bearbeitung des Versands des Abrufgeräts und der Zugangsdaten zu SÜDKURIER Digital ausgelöst. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird die SÜDKURIER GmbH dem Kunden dies unverzüglich per E-Mail mitteilen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. (Schadens-) Ersatzansprüche gegen die SÜDKURIER GmbH sind dabei ausgeschlossen.

Die SÜDKURIER GmbH behält sich die Ablehnung des Bundle-Angebotes vor, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Produkts. In diesem Fall wird dem Kunden unverzüglich die Nichtannahme in Schriftform oder in Textform (Fax, E-Mail) mitgeteilt. Sämtliche Produkte werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft und dürfen vom Kunden nicht gewerblich zum Weiterverkauf angeboten werden.

3.3 Bereitstellung/Zustellung

Digitale Inhalte stehen Abonnenten normalerweise 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Bundle
Die Lieferung des im Rahmen eines Bundle-Abonnements vom Kunden gewählten Abrufgeräts erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandkostenfrei. Auslandslieferungen sind ausgeschlossen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die SÜDKURIER GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt (Digitale Zeitung/Abrufgerät).

Ist das bestellte Abrufgerät nicht vorrätig, so bemüht sich die SÜDKURIER GmbH um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verlag nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf eine nicht erfolgte Lieferung durch den Hersteller oder Zulieferer der SÜDKURIER GmbH zurückzuführen ist, so wird die SÜDKURIER GmbH dem Kunden die Verzögerung der Lieferung umgehend mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Falls die SÜDKURIER GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung durch seinen Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert wird, ist die SÜDKURIER GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ggf. vom Kunden vorgenommene Zahlungen an die SÜDKURIER GmbH werden unverzüglich erstattet. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht dabei nicht.

3.4 Nutzungsberechtigung bei digitalen Abonnements; Urheberrechte

Voraussetzung für die Nutzung von digitalen Abonnements ist die Registrierung bei SÜDKURIER Online, wozu die gesonderten Nutzungsbedingungen von SÜDKURIER Online anerkannt werden müssen. Die Nutzung eines digitalen Abonnements ist stets auf einen Kunden beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag zu vereinbaren und aufschlagpflichtig. Die Zugangsdaten sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten selbst verantwortlich und haftet für etwaige von ihm zu vertretende Schäden im Fall eines Missbrauchs. Die SÜDKURIER GmbH behält sich vor, den Zugang zu den digitalen Angeboten zu sperren, wenn durch das Verschulden des Kunden ein Missbrauch von Zugangsdaten – insbesondere durch Weiterleitung an Dritte – erfolgt. Der Kunde bleibt in diesen Fällen gleichwohl zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Raten verpflichtet.

Downloads der Digitalen Zeitung sind nur zur eigenen privaten Nutzung des jeweiligen Abonnenten gestattet. Die digitalen Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Eine über die oben beschriebene Nutzung und/oder Verwertung hinausgehende, insbesondere durch Vervielfältigung und Verbreitung, ist genehmigungspflichtig.

4 Allgemeine Abonnementbedingungen

4.1 Preise und Zahlungsmodalitäten

Der Bezugspreis für die Druckausgaben bzw. für den Zugang zu den digitalen Abonnements wird im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich berechnet. Abhängig vom gewählten Abonnement stehen dem Kunden Einzug vom angegebenen Bankkonto oder die auf der Webseite angebotenen Zahlverfahren zur Verfügung. Eventuelle Rücklastschriftsgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die SÜDKURIER GmbH bietet derzeit über die Webseite SÜDKURIER Online die Zahlungsverfahren Rechnung, Paypal, Lastschrift und Kreditkarte (Mastercard, Visacard) an. Abhängig vom erteilten Auftrag durch den Kunden, werden mittels genannter Zahlungsverfahren ggf. auch wiederkehrende Zahlungen (Abonnements) abgewickelt.

Die SÜDKURIER GmbH ist berechtigt, den Bezugspreis jederzeit an sich verändernde Marktbedingungen sowie bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der gedruckten und digitalen Ausgabe des SÜDKURIER sowie im Internet auf der Website www.suedkurier.de bekanntgegeben. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.

Bei Preiserhöhungen steht dem Abonnenten auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.

Kommt der Besteller mit der Bezahlung des Abonnementpreises in Verzug, wird die SÜDKURIER GmbH ihn unter Fristsetzung mahnen. Sofern der Besteller auf die Mahnung hin nicht zahlt, wird die SÜDKURIER GmbH ihm eine weitere Nachfrist unter Hinweis auf die folgenden Konsequenzen setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist die SÜDKURIER GmbH neben der Geltendmachung der rückständigen Bezugsgebühren berechtigt, die vom Besteller für die Restlaufzeit des fest vereinbarten Bezugszeitraums noch geschuldeten Bezugsgebühren zuzüglich der angefallenen Mahnkosten sofort geltend zu machen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ermächtigt der Kunde für diesen Fall die Bank unwiderruflich, der SÜDKURIER GmbH seine bei dem Kreditinstitut hinterlegten Kontaktdaten mitzuteilen. Aufrechnungen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Bestellung eines vergünstigten Studentenabonnements ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung sowie der Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung möglich. Letztere ist dem Verlag mindestens einmal jährlich unaufgefordert zu übersenden. Liegt keine gültige Immatrikulationsbescheinigung vor, so ist die SÜDKURIER GmbH berechtigt, dem Besteller den vollen Bezugspreis zu berechnen.

4.1.1 Abonnement der Druckausgabe

Der monatliche Abonnementpreis beinhaltet die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer und die Lieferung per Zustellung. Die Zustellgebühr ist nicht abzugsfähig. Bei Umzug des Abonnenten in ein Gebiet ohne Botenzustellung ist die SÜDKURIER GmbH berechtigt, die Belieferung per Post durchzuführen und die hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Portokosten) dem Besteller in Rechnung zu stellen.

Bei Urlaub bietet der SÜDKURIER an, in dieser Zeit die Digitale Zeitung zu lesen. Daneben bietet der SÜDKURIER einen Nachlieferungsservice an. Nachsendungen innerhalb des Verbreitungsgebiets sind kostenlos. Für eine Nachsendung außerhalb des Verbreitungsgebiets (In- und Ausland) fallen Portogebühren an.

Nachsendungen sind rechtzeitig (mindestens 3 Arbeitstag vorher) dem SÜDKURIER zu melden. Wird die Zeitungslieferung auf Wunsch des Kunden unterbrochen, so besteht ein Anspruch auf Reisenachsendung, Spende an soziale Einrichtungen oder die Freischaltung der Digitalen Zeitung.

4.1.2 Digitale Abonnements

Der monatliche Abonnementpreis beinhaltet die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.

Die Bundle-Abonnements werden vom Kunden in 24 Monatsraten bezahlt. Die Höhe der jeweiligen Raten sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die 24 Monatsraten sind jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Besonderheit bei Bestellungen von Abonnenten einer oder mehrerer Ausgaben des gedruckten SÜDKURIER oder der Digitalen Zeitung:

Hält ein Kunde bereits ein oder mehrere Abonnement/s des gedruckten SÜDKURIER oder der Digitalen Zeitung erhält er bei der Bestellung diverser digitalen Angebote Vergünstigungen bezüglich der monatlichen Preise, auf die im Rahmen der jeweiligen Angebote hingewiesen wird. Diese Vergünstigungen sind an den Bestand der jeweiligen Ausgabe des gedruckten oder digitalen SÜDKURIER gebunden. Kündigt der Kunde nach Bestellung eines oder mehrerer digitaler Angebote unter Wahrnehmung der ihm als Abonnent einer oder mehrerer Ausgaben des gedruckten oder digitalen SÜDKURIER vorbehaltenen Vergünstigungen, entfallen diese mit dem Wirksamwerden der Kündigung der vorbenannten Ausgaben des gedruckten oder digitalen SÜDKURIER, d.h. der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Zahlungen in Höhe der regulären Preise vorzunehmen. Vor Umstellung der Zahlungen erhält der Kunde von der SÜDKURIER GmbH einen Hinweis in Textform auf die Umstellung.

Der SÜDKURIER bietet seinen Leserinnen und Lesern die Nutzung seines digitalen Nachrichtenportals unter www.suedkurier.de ohne Anmeldung und ohne Vertragsabschluss und über die App "SÜDKURIER Online" ohne Vertragsabschluss an. Das journalistische Angebot ist frei im Internet verfügbar und wird durch die Ausspielung von Werbung finanziert, die von Drittanbietern kommt.

Daneben bietet der SÜDKURIER seinen Leserinnen und Lesern eine Nutzung seines digitalen Nachrichtenportals unter www.suedkurier.de und über die App "SÜDKURIER Online" mit eingeschränkter Werbevermarktung und ohne Werbetracking durch Dritte, Profilbildung oder Nutzung von 3rd-Party-Daten an. Hierfür ist der Abschluss eines kostenpflichtigen PUR-Abos erforderlich.

Eine Ausspielung von Werbung auf Basis von inhaltlichen Umfeldern (Kontext der besuchten Seite), von redaktionellen Inhalten sowie von Verlagsangeboten findet im PUR-Abo weiterhin statt, allerdings ohne die Nutzung oder Bildung von Profilen. Weitere Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

Das PUR-Abo gilt nur für das digitale Nachrichtenportal unter www.suedkurier.de und für die App "SÜDKURIER Online" für die Betriebssysteme iOS und Android. Für diese Angebote werden redaktionelle Inhalte im Rahmen einer Vorlesefunktion auch als Audio-Inhalt zur Verfügung gestellt.

Für andere digitale Angebote des SÜDKURIER (z.B. Digitale Zeitung, Trauerportal, Jobs im Südwesten) hat das PUR-Abo keine Gültigkeit.

Hat der Kunde bereits ein Print-, Web & App-Abo oder eine Digitale Zeitung des SÜDKURIER abonniert, so erhält er das PUR-Abo zu dem ausgewiesenen reduzierten Preis. Ist der Kunde sowohl Abonnent eines Web & App-Abos als auch des PUR-Abos, so erfolgt beim Besuch des digitalen Nachrichtenportals unter www.suedkurier.de und der App "SÜDKURIER Online" nur eine eingeschränkte Werbeausspielung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

4.2 Widerrufsrecht

Der Besteller hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der SÜDKURIER GmbH gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:

SÜDKURIER GmbH Medienhaus, Kundenservice, Max-Stromeyer-Straße 178, 78467 Konstanz
Fax: +49 (0) 7531/ 999 14 85, E-Mail: service@suedkurier.de

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge über Probeabonnements, sofern nicht ein anderes ausdrücklich bestimmt ist.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.

4.3 Änderungen/Übertragungen

Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Begleichung der ersten Abonnement-Rechnung möglich und der SÜDKURIER GmbH spätestens ein Monat vor Erhalt der Folgerechnung anzuzeigen.

Änderungen der Zustelladresse für die Druckausgabe, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Abonnenten sind dem Verlag in Textform mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden.

4.4 Kündigung

Der Vertrag endet bei ausdrücklich befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d. h. mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die vereinbarte Mindestbezugsdauer kann nicht durch eine ordentliche Kündigung verkürzt werden.

Für Kündigungen unbefristeter Verträge gilt eine Frist von 4 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums. Kündigungen können

  • telefonisch unter der Rufnummer: 0800999 5 888 (gebührenfrei)
  • oder über unsere Online-Kündigung*
  • oder in Textform per Brief an die Adresse:

    SÜDKURIER GmbH Medienhaus, Kundenservice, Max-Stromeyer-Straße 178,
    78467 Konstanz
    Fax: +49 (0) 7531/ 999 14 85

eingereicht werden.

* Die Online-Kündigung erfordert Ihre vorherige Anmeldung auf der Webseite www.suedkurier.de mittels Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder die Identifizierung über Vorname, Name und Kundennummer. Den Link zur Online-Kündigung finden Sie u. a. im Bereich „Service und Kontakt“ und im SK Leserservice.

4.4.1 Abonnement der Druckausgabe

Bestehende Bezugspflichten verlängern sich um den Zeitraum eventueller, vom Besteller zu vertretenden Lieferunterbrechungen. Eine solche Verlängerung der Bezugspflichten erfolgt nicht bei Verträgen über Probeabonnements. Zusteller sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.

4.5 Haftung

Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der Druckausgabe haftet die SÜDKURIER GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende SÜDKURIER-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder sonstiger Störungen, auch im Zustellungsbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung. Bei Nichterscheinen der digitalen Angebote oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei Providern oder bei Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung jeglicher Art bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für digitale Abonnements geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.

Die SÜDKURIER GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und des EDV-Programmes. Eine Gewährleistung für den Umfang wird ebenfalls nicht übernommen. Eine Haftung für fahrlässiges Verhalten wird ausgeschlossen.

Die SÜDKURIER GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der ihm zugeteilten Login-Daten (Kennung und Passwort) entstehen. Im Besonderen ist die Übertragung von Kennung und Passwort nach Stand der Technik über das Internet nicht absolut sicher.

4.6 Gewährleistung

Abrufgeräte: Der Käufer ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden der SÜDKURIER GmbH geltend zu machen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Berechtigte Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden ausschließlich bei der SÜDKURIER GmbH geltend zu machen.

4.7 Datenschutz

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie in den bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie unter www.suedkurier.de/betroffeneninformation

5 Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die SÜDKURIER GmbH, Medienhaus ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

6 Sonstiges/Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften.

Sitz der SÜDKURIER GmbH ist Konstanz. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SÜDKURIER GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(Stand: Juni 2023)