Ann-Katrin Hahner

Arbeitslosengeld ist - im Gegensatz zum Bürgergeld - eine Versicherungsleistung für Menschen, die über einen bestimmten Zeitraum einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Wie lange man Arbeitslosengeld beziehen kann, richtet sich allerdings nach der Dauer der Beschäftigung und dem Alter der Person, die arbeitslos geworden ist. Für Menschen, die mit 62 Jahren arbeitslos werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von ALG 1. Sie kann, wie bei 60-Jährigen, die Arbeitslosengeld beziehen, deutlich länger als andere Arbeitslosengeld beziehen - müssen dafür aber auch eine längere Versicherungspflicht vorweisen können. 

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 62 Jahren?

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter § 147 geregelt. Darin steht: "Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat." 

Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene:

  • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren - zum Beispiel während einer Selbstständigkeit
  • ein Kind erzogen haben - bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
  • Krankengeld erhalten haben
  • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben

In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website darlegt: 

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren Alter Höchstanspruchsdauer
mindestens 12 Monate

6 Monate
mindestens 16 Monate

8 Monate
mindestens 20 Monate

10 Monate
mindestens 24 Monate

12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 Jahren 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 Jahren 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 Jahren 24 Monate

Bezugsdauer für Arbeitslosengeld mit 62 berechnen - so lange bekommen Sie ALG 1

Für Personen, die älter als 58 Jahre sind und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, beträgt die maximale Bezugsdauer somit 24 Monate. Wenn jedoch nur 36 Monate Beiträge geleistet wurden, beträgt die Bezugsdauer maximal 18 Monate, und bei mindestens 30 Monaten Beitragszeit sind es höchstens 15 Monate.

Wer also 62 Jahre alt ist und arbeitslos wird, aber mindestens die vorgegebenen 48 Monate in den vergangenen fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war, der könnte durch seinen Anspruch theoretisch zwei Jahre, also bis zu seinem 64. Lebensjahr Arbeitslosengeld beziehen.

Wer damit liebäugelt, das Arbeitslosengeld dazu zu nutzen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken, sollte folgende Überlegungen anstellen. Zunächst sollten Sie laut der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine der verschiedenen Rentenarten erfüllen, wie etwa die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die einen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren ermöglicht. Falls Sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen, könnten erhebliche Rentenabschläge anfallen, wenn Sie vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen. In diesem Fall bietet der Bezug von Arbeitslosengeld bis zum Erreichen des abschlagsfreien Rentenalters eine finanziell sinnvolle Alternative, um Rentenabschläge zu vermeiden und gleichzeitig die Rentenhöhe durch weitere Versicherungsjahre - denn dazu zählt auch die Zeit, in der man Arbeitslosengeld erhält - potenziell zu erhöhen. 

Frühere Rente oder Arbeitslosengeld - Was ist sinniger?

Darüber hinaus sollten 62-Jährige bedenken, dass das Arbeitslosengeld in vielen Fällen höher ausfallen kann als die zu erwartende Frührente, besonders wenn sie in den letzten Jahren ein relativ hohes Einkommen erzielt haben. Sie sollten daher immer eine genaue Berechnung der Rentenansprüche und der Höhe des Arbeitslosengeldes vornehmen und gegebenenfalls eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Betracht ziehen, um die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts im Vergleich zum weiteren Bezug von Arbeitslosengeld abzuwägen. Wie viel Arbeitslosengeld man bekommt, richtet sich nach dem vorherigen Gehalt und deckt 60 Prozent oder für Personen mit Kindern 67 Prozent des Nettoeinkommens ab, wobei sich die genaue Höhe nach dem zuletzt erzielten, versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt richtet.

Übrigens: Wer in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit nutzen. Dann kann es beispielsweise ausreichen, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen können.