Ein Mann hat versucht 46 Kakteen, die unter Artenschutz stehen, in die Schweiz zu schmuggeln. Weit kam er nicht. Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit stellten ihn im Inland, ein paar Kilometer von der Grenze entfernt, wie es in dessen Pressemitteilung heißt.
Das sagt das Artenschutzabkommen
In drei Kisten verstaut, lagen die Kakteen am Mittwoch, 24. April, im Fahrzeug des Schmugglers aus Deutschland mit Schweizer Kennzeichen. Wie die Grenzschützer feststellten, fallen die Pflanzen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Sie seien akut gefährdet, im Handel stark eingeschränkt, verboten oder nur kontrolliert und mit Bewilligung handelbar.
Unter den Kakteen waren auch Exemplare der Gattung Lophophora. Arten diese Gattung enthielten Meskalin, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, schreibt das BAZG weiter. „Sie sind in der Schweiz verboten.“
Die Kakteen wurden sichergestellt und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) übergeben. Es entscheidet über weitere Maßnahmen.
So wurde der Schmuggler erwischt
Die Grenzschützer hatten am Grenzübergang Burgfelderstraße in Basel beobachtet, wie das Auto kurz vor der Grenze wendete. Der Schmuggler fuhr dann am Grenzübergang Hegenheimerstraße in die Schweiz. Daraufhin lancierte das BAZG eine Inlandskontrolle und erwischte den Schmuggler. (neu)