Ann-Katrin Hahner

Kindergeld ist eine Leistung, die dazu dient, Familien in Deutschland finanziell zu unterstützen und das Wohlergehen von Kindern zu fördern. Die Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt - ganz im Gegensatz zu vielen Sozialleistungen. Laut dem Bundesfamilienministerium zielt das Kindergeld darauf ab, die Lebenshaltungskosten zu decken und wird bis zum 18. Lebensjahr und unter bestimmten Umständen noch darüber hinaus gezahlt. In diesem Zusammenhang können Sie das Kindergeld auch für sich selbst beantragen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie es gelingt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kindergeld für sich selbst beantragen: So klappt es mit über 18 Jahren

Sobald ein Paar in Deutschland ein Kind bekommt, kann es für dieses bei der Familienkasse Kindergeld beantragen. In der Regel wird das Kindergeld an einen Elternteil des Kindes oder den Erziehungsberechtigten ausgezahlt, der das Kind betreut und in dessen Haushalt das Kind lebt. Dies könnten dann beispielsweise auch die Großeltern sein, die sich in dieser Form um ihr Enkelkind kümmern. Die Höhe des Kindergeldes ist in Deutschland einheitlich festgelegt und beträgt monatlich 250 Euro pro Kind. 

Allerdings landet das Kindergeld nicht zwangsweise immer bei den Erziehungsberechtigten, denn auch die Kinder selbst können unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld für sich beantragen. Dies geht meistens aber erst, wenn das Kind volljährig ist, also das 18. Lebensjahr erreicht hat. Kindergeld kann sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, muss das Kind einen eigenständigen Haushalt führen und sich selbst versorgen. In diesem Szenario bekommt das Kind also keinen Unterhalt von seinen Eltern gezahlt. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld vorliegt: 

  • Schulausbildung
  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Freiwilligendienst
  • Arbeitssuchend und ohne Beschäftigungsverhältnis
  • Übergangszeit (höchstens vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • Keine Möglichkeit, sich aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung selbst zu unterhalten

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, können Sie laut Bundesagentur für Arbeit einen sogenannten Abzweigungsantrag - Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes - bei der zuständigen Familienkasse stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, er steht allerdings auf der Website der Bundesagentur online zur Verfügung. In dem Antrag müssen Sie neben Name, Geburtsdatum und Adresse auch angeben, ob Sie in einer eigenen Wohnung leben und für sich selbst sorgen. Entsprechende Nachweise der Voraussetzungen müssen Sie ebenfalls beifügen, also beispielsweise den Vertrag für die Berufsausbildung. Benötigt werden außerdem die Namen der Eltern, wer von ihnen bislang Kindergeld bezogen hat, die zuständige Familienkasse und auch etwaige Unterhaltszahlungen der Eltern. 

Übrigens: Verhindern können Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht, dass sich Kinder bei den oben genannten Voraussetzungen ihr Kindergeld selbst auszahlen lassen. Denn das Kind ist in diesen Fällen nicht nur volljährig, sondern versorgt sich in eigener Wohnung und eigenem Haushalt auch selbst, womit die Eltern nicht mehr für die Lebenshaltungskosten zuständig sind. 

Kindergeld selbst beantragen - auch Vollwaisen haben einen Anspruch

Wenn junge Menschen ihre Eltern verloren haben, können sie das Kindergeld auch für sich selbst erhalten, heißt es auf familienportal.de dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums. Dies geht allerdings nur, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die bereits Kindergeld für Sie bekommen. Auch Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist, können ebenfalls das Kindergeld über einen entsprechenden Antrag bei der Familienkasse bekommen. 

Übrigens: Manchmal verspätet sich das Kindergeld oder es trudelt noch keine Zahlung ein. Dann kann einer von fünf häufigen Gründen - wie beispielsweise ein Doppelantrag - daran schuld sein.