Lennardt Loß

Das frühste Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 63 Jahren. Allerdings sind die Kriterien dafür streng. Wer für die Rente mit 63 in Frage kommt und was man bei der Antragstellung beachten sollte, verraten wir Ihnen in diesem Text.

Kann man mit 63 in Renten gehen?

Bevor man sich damit beschäftigt, wie man seinen Antrag für die Rente mit 63 stellt, sollte man zuerst klären, ob man überhaupt  dazu berichtigt ist. Das hängt vor allem von zwei Dingen ab: vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit.

Laut der Deutschen Rentenversicherung beschreibt der umgangssprachliche Begriff „Rente mit 63“ zwei verschiedene Altersrenten, die bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können:

  • Die „Altersrente für langjährig Versicherte“
  • und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.

Schon gewusst? Es gibt auch noch andere Tricks, um früher in Rente zu gehen.

Rente mit 63: Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte und wie hoch ist der Abschlag?

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann man beantragen, wenn man mindestens 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert war.

Aber Vorsicht: Auf diese Rentenart gibt es einen Abschlag. „Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent“, schreit die Deutschen Rentenversicherung dazu. Außerdem bleibt der Abschlag dauerhaft bestehen —  und zwar auch nachdem man das reguläre Rentenalter erreicht hat.

Rente mit 63: Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Anders sieht es bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte aus. Sie ist abschlagsfrei. Man erhält also seine volle Rente. Allerdings sind die Bedingungen dafür auch strenger, als bei der Rente für langjährige Versicherte.

Für Menschen die nach 1953 oder später geboren wurden, steigt das mögliche Renteneintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen“, schreibt die Deutschen Rentenversicherung, „gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren.“

Gut zu wissen: Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann laut der Deutschen Rentenversicherung nicht vorzeitig bezogen werden. „Das bedeutet: Selbst, wenn jemand mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten, ist es nicht möglich nach 45 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Es muss auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht sein.“

Übrigens: Wer Kinder bekommt und daheim bleibt, zahlt oft keine Beiträge zur Rentenversicherung. Doch mit der sogenannten Kindererziehungszeit kann man die Rente aufbessern.

Frührente: Wann muss man den Antrag für Rente mit 63 stellen?

Wer die Voraussetzung für die Rente mit 63 erfüllt, muss bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag darauf stellen. Das gilt übrigens für jede Rentenform.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: „Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor.“

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das geht übrigens mittlerweile auch online.

Bevor man den Antrag stellt, sollte man allerdings einige Unterlagen heraussuchen. Den für die Bearbeitung benötigt die Deutsche Rentenversicherung unter anderem:

  • die Rentenversicherungsnummer
  • Personendokument (wie den Personalausweis, den Reisepass, die Geburtsurkunde oder ein Stammbuch in Kopie)
  • Angaben über den Kranken- und Pflegeversicherungsstand
  • die Steueridentifikationsnummer
  • und die Kontodaten (IBAN und BIC)

Gut zu wissen: Man sollte immer darauf achten, dass der eigene Versicherungsverlauf vollständig ist. Denn er entscheidet nach dem Arbeitsleben darüber, wie viel Rente man bekommt.