Stand: September 2022

1. Geltungsbereich

(1) Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SK ONE GmbH“ gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend AGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, für alle Verträge, die zwischen der SK ONE GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz (nachfolgend „SK ONE“) als Online-Vermarkter für Online-Medien und den „Auftraggebern“ über Werbeaufträge in Onlinemedien sowie Suchmaschinenmarketing und -optimierung zu Stande kommen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausgeschlossen, auch wenn SK ONE dem nicht in jedem Einzelfall nochmals widerspricht. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages durch den Auftraggeber – ausgenommen Individualabreden – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der SK ONE in Textform. Das gleiche gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten von SK ONE.

(2) Neben der Werbeleistung auf Websites bietet SK ONE auch die Schaltung und Optimierung von Werbeleistungen (Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, etc.) auf / mittels „Google“ und „facebook“ an. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass SK ONE in diesem Zusammenhang zur Leistungserbringung mit der Firma LocalPerformance GmbH, Adelgundenstr. 7, 80538 München, („Subunternehmer“) zusammenarbeitet, wozu der Auftraggeber sein Einverständnis erklärt. Der Auftraggeber ist zudem einverstanden, dass SK ONE die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten des Auftraggebers an LocalPerformance zur Durchführung des Vertragszwecks übermittelt und LocalPerformance diese Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nutzt. Es gelten in diesem Zusammenhang ergänzend die jeweiligen AGB von LocalPerformance, Google und facebook, insbesondere auch im Hinblick auf Produkte dieser Unternehmen, wie z.B. Google Adwords, Google Analytics, Google My Business, etc.

(3) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Verbraucher, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SK ONE über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Online-Medien, insbesondere den Internetangeboten der Südkurier GmbH, zum Zwecke der Verbreitung.
Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist zudem die Schaltung und Optimierung von Werbeleistungen (Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, etc.) auf / mittels Google und facebook. Die Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der Leistungen von SK ONE richten sich nach dem vom Auftraggeber erteilten konkreten Auftrag bzw. der getroffenen Vereinbarung.

(2) Für Werbeaufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die bei Vertragsschluss gültige Preisliste von SK ONE sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

3. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

 

(2) Datenlieferung

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von SK ONE entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird SK ONE von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. SK ONE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihr durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

(b) Die Pflicht von SK ONE zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

(3) Platzierung

(a) SK ONE wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grund-Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.

(b) Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.

(4) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von SK ONE als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt SK ONE vorbehalten.

(5) Hat SK ONE die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SK ONE gestattet.

(6) Kosten von SK ONE für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

(7) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gelten die Ziffern 3 (3) und 6 dieser AGB entsprechend.

4. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit einem durch den Auftraggeber erfolgenden Auftrag zur Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel(s) (Angebot) und einer jedenfalls in Textform erfolgenden entsprechenden Bestätigung durch SK ONE (Annahme) zustande.

(2) Soweit Werbemittler bzw. agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit dem Werbemittler bzw. der Werbeagentur als Auftraggeber zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von dem Werbemittler bzw. der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. SK ONE ist berechtigt, von dem Werbemittler bzw. der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung, etc.) bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.

5. Widerrufsrecht

Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, steht ihm nachfolgendes Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SK ONE GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz, E-Mail: info@sk-one.de,  Telefonnummer: 07531/999-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An die SK ONE GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz, E-Mail: info@sk-one.de.

- Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) / erhalten am (*)

- Name des / der Verbraucher(s)

- Anschrift des / der Verbraucher(s)

- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

Hinweis

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben, sofern der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, er diese Zustimmung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermittelt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Bei der Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht bereits, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine diesbezügliche Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt und wir dem Verbraucher eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt haben.

6. Abwicklungsfrist

(1) Beauftragte Werbemittel werden zum jeweils vereinbarten Termin veröffentlicht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit SK ONE, dass der Auftraggeber einzelne Werbemittel zu nicht näher festgelegten Terminen abrufen kann. Die Verfügbarkeit von Terminen richtet sich im Falle des Abrufs von einzelnen Werbemittel nach dem Zeitpunkt des jeweils erfolgten Abrufs; bestimmte Termine können im Vorwege nicht garantiert werden.

(2) Ist im Rahmen eines Vertragsabschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel vereinbart worden, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, es sei denn, es ist ein bestimmter Zeitraum zwischen dem Auftraggeber und SK ONE vereinbart worden.

(3) Wird das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeübt, verfällt dieser Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Falle dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftraggeber ist auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 3 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens SK ONE erteilt werden.

7. Ablehnungsbefugnis

(1) Die Angebote von SK ONE sind freibleibend. SK ONE behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

(2) SK ONE behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch bereits angenommene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für SK ONE wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von SK ONE unzumutbar ist.

Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung von SK ONE entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen SK ONE zu.

 

(3) SK ONE kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch von SK ONE bleibt hiervon unberührt.

(4)  SK ONE ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht von SK ONE bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.

8. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die SK ONE nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass SK ONE zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung dem Risikobereich von SK ONE zuzurechnen ist.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abruf getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

(4) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent durch den Werbungtreibenden gegeben ist. Der SK ONE ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung nachweisen zu lassen.

9. Gewährleistung der SK ONE

(1) SK ONE gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen bzw. eine von Fehlern vollkommen freie Web-Seite zum Abruf bereitzuhalten. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatzwerbung. Das Gleiche gilt bei Mängeln in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10. Informationspflichten von SK ONE

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält SK ONE für die Dauer von vierzehn Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit:

  • die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
  • die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

 

11. Haftung

(1) SK ONE wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Werbemittel die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Übermittlungsfehler des Auftraggebers. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Werbemittel daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder gegen geltendes Recht verstoßen.

(2) Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet SK ONE nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet SK ONE nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, der höchstens den Betrag der Gesamtvergütung des betreffenden Werbeauftrags umfasst. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen. Soweit die Haftung von SK ONE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Rechte

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt SK ONE im Rahmen des Werbeauftrags von allen aus einem etwaigen Verstoß resultierenden Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Durch Erteilung eines Werbeauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber auch, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Werbeauftragstarifs zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SK ONE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.

(2) Der Auftraggeber überträgt SK ONE sämtliche für die Veröffentlichung des Werbemittels in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

13. Leistungsstörungen

Kann SK ONE die ihr obliegende Leistung aus Gründen nicht erbringen, die SK ONE nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so besteht kein Anspruch auf Erfüllung von Werbeaufträgen und Leistung von Schadensersatz. Die Durchführung des Auftrags wird aber nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von SK ONE bestehen.

14. Preisliste

(1) Für die beauftragten Werbemittel gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Bei Änderung der Werbemittelpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Für Aufträge, die vor Änderung der Preise erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Werbemittel innerhalb von vier Monaten nach Zustandekommen des Anzeigenauftrags veröffentlicht werden bzw. wurden, es sei denn, es handelt sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr.  

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten gewährt. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.

(5)  Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von SK ONE zu halten. Die von SK ONE gewährte Mittlungsvergütung darf an die Werbungstreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

 

15. Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. SK ONE ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig 10 Tage ab Rechnungsdatum.

(2)  SK ONE liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittelbeleg. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Werbemittelausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die SK ONE kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(4) Bei Vorliegen objektiv begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist SK ONE berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von SK ONE.

(2) Der SK ONE ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten.

(3) Sofern bei SK ONE anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihr ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf SK ONE diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der SK ONE mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.

(4) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbezogen) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Onlineangeboten von SK ONE und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er SK ONE von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

(5) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von SK ONE Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er SK ONE von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

(6) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

17. Schlussbestimmungen

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von SK ONE. Soweit Ansprüche von SK ONE nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von SK ONE vereinbart.

(2) Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und im Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(6) Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): SK ONE ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

18. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gültige Preisliste von SK ONE sowie die in diesen AGB benannten weiteren mitgeltenden AGB an.

19. Gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (Joint Controller Agreement)

(1) Gemeinsame Verantwortlichkeit
SK ONE und der Auftraggeber sind jeweils gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit SK ONE dem Auftraggeber über die Einbindung von Online-Werbe-Technologien gemäß dem TCF 2.0 Framework in das digitale Angebot die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots nach Maßgabe dieser Regelungen auch zu eigenen Zwecken ermöglicht.
Die Zwecke und jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den digitalen Angeboten von SK ONEs sind im Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Plattform, „nachfolgend „CMP“) definiert.

(2) Pflichten des Auftraggebers
Sofern der Auftraggeber in seine digitalen Werbemittel Technologien einbindet, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind ausschließlich Technologien entsprechend den technischen Vorgaben des TCF 2.0 Frameworks zu verwenden, die bereits von SK ONE in deren Datenschutzerklärung oder CMP beschrieben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere die erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich in dem zur jeweiligen Technologie beschriebenen Umfang, Art und Rechtsgrundlage zu verarbeiten.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass nur Datenverarbeitungen nach dem TCF 2.0 Framework erfolgen.
Der Auftraggeber unterstützt SK ONE bei Anfragen von Betroffenen, die die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen und bei SK ONE eingehen, auf Anfrage des SK ONEs und stellt die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Pflichten von SK ONE
SK ONE verpflichtet sich, den Nutzern des digitalen Angebots die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu Umfang, Art und Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung bereitzustellen. SK ONE ermöglicht den Nutzern beim Aufruf des digitalen Angebots die Reichweite der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff auf bzw. das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen (z.B. in der CMP) in dem digitalen Angebot selbst zu bestimmen und während der weiteren Nutzung entsprechende Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten.
SK ONE hat beim Betrieb der CMP die Vorgaben der TCF 2.0 Policies zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, dass der TCF 2.0 Consentstring so wie in den TCF 2.0 Policies vorgegeben, verarbeitet und bereitgestellt wird.
SK ONE signalisiert dem der TCF2-konformen Technologie des Auftraggebers die Einwilligungen und/oder Widersprüche der Nutzer mittels des TCF 2.0 Consentstrings über die CMP.
SK ONE beantwortet Anfragen betroffener Personen, die bei SK ONE eingehen und die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen, soweit möglich selbst.