An besonders neuralgischen Punkten in der Innenstadt kennt die Stadt Villingen-Schwenningen inzwischen kein Pardon mehr mit Falschparkern. Das bekam diese Woche auch ein Verkehrsteilnehmer zu spüren, der seinen Mercedes verbotswidrig in der Bärengasse in Villingen hatte stehen lassen. Die Behörden ließen den Wagen abschleppen.

Abschleppen geradezu geboten

Wird hier zu rigoros abgeschleppt? Definitiv nicht, betont die Stadtverwaltung. Der Wagen sei in einer Feuerwehranfahrtszone gestanden und das sei kein gewöhnlicher Parkverstoß. Vielmehr sei das Abschleppen aus rechtlichen Gründen „geradezu geboten“, erklärt die Pressesprecherin der Stadt, Madlen Falke.

Das könnte Sie auch interessieren

Denn Feuerwehranfahrtszonen dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit und ihre Benutzbarkeit durch die Feuerwehr ist nach ständiger Rechtsprechung „jederzeit und in allen Teilen freizuhalten“.

Insofern sei es Aufgabe der Polizei, Feuerwehranfahrtszonen zu bestreifen und diese möglichst schnell frei zu machen, damit die Löschfahrzeuge im Notfall ungehindert zum Unfallort gelangen können. Bereits 2022 hatte das Bürgeramt der Stadt mitgeteilt, dass die Zeit der Kulanz vorbei sei und gegebenenfalls abgeschleppt werde.

Das könnte Sie auch interessieren

Autofahrer sollten daher wissen: Die besonders schützenswerten Verkehrsbereiche, insbesondere in der verwinkelten Innenstadt, werden vom kommunalen Ordnungsdienst der Stadt und der Polizei regelmäßig kontrolliert. „Es liegt daher in der Verantwortung eines jeden Fahrzeugführers, sich zu vergewissern, ob und wo ein Fahrzeug abgestellt werden darf“, so Falke.

Darauf sollten Autofahrer achten. Auf Schildern wie diesen wird auf die Feuerwehranfahrtszone hingewiesen.
Darauf sollten Autofahrer achten. Auf Schildern wie diesen wird auf die Feuerwehranfahrtszone hingewiesen. | Bild: Stadler, Eberhard

Soviel kostet das Bußgeld und das Abschleppen

Wird ein Wagen abgeschleppt, kann es für die Betroffenen empfindlich teuer werden. Das Bußgeld in Feuerwehranfahrtszonen beträgt 55 Euro. Obendrauf kommen 223,13 Euro für die Abschleppgebühren. Abends und in der Nacht (18 bis 8 Uhr) steigt diese Gebühr auf 275,14 Euro, an Wochenenden und Feiertagen sogar auf 327,27 Euro.